Ehrensatzung des SV 1930 Hafenpreppach e.V.

  1. Ehrenvorstand
    Zum Ehrenvorstand des Vereins kann von der Vorstandschaft ernannt werden, wer mindestens 10 Jahre als 1. Vorsitzender tätig war und sich in dieser Zeit besondere Verdienste um den Verein erworben hat. Diese Ernennung bedarf des einstimmigen Beschlusses der Vorstandschaft.
  2. Ehrenmitglied
    Zum Ehrenmitglied können Vereinsmitglieder ernannt werden, wenn sie in herausragender Art und Weise für den Verein tätig waren bzw. längere Zeit in der Vorstandschaft wichtige Tätigkeiten übernommen haben. Diese Ernennung bedarf des einstimmigen Beschlusses der Vorstandschaft.
  3. Ehrung für langjährige Mitgliedschaft
    Mitglieder werden geehrt, wenn sie 25, 40, 50 oder 60 Jahre und mehr Mitglied beim Verein sind (ab 60 Jahren in 5-Jahresschritten). Als Eintrittsalter gilt frühestens der 16. Geburtstag.
  4. Ehrung für langjährige Mitarbeit in der Vorstandschaft
    Diese Ehrung kann frühestens nach 10 Jahren Mitarbeit in der Vorstandschaft erfolgen. Diese Ernennung bedarf des einstimmigen Beschlusses der Vorstandschaft.
  5. Ehrung für langjährige Mitarbeit im Ehrenamt oder sonstige herausragende Leistungen
    (Organigramm, aktives Helfen über einen längeren Zeitraum)
    Über diese Ehrungen entscheidet in Art und Umfang die Vorstandschaft.
  6. Ehrung bei Geburtstagen
    Alle Vereinsmitglieder werden ab dem 60. Geburtstag in 5-Jahresschritten durch den Verein beglückwünscht.
  7. Hochzeit, Silberne Hochzeit, Goldene Hochzeit
    Spieler bzw. Mitglieder in einer ehrenamtlichen Position im Verein erhalten zu Ihrer Hochzeit ein Geschenk. Zur Silbernen Hochzeit erfolgt keine Gratulation. Zur Goldenen Hochzeit erfolgt bei allen Mitgliedern eine Gratulation durch einen Vertreter des Vereins. Über die Art der Ehrungen und über die Geschenke beschließt jeweils im Einzelfall die Vorstandschaft.
  8. Ehrung der verstorbenen Vereinsmitglieder
    Bei allen Todesfällen im Verein ist eine Abordnung zur Kondolation und Trauerfeier zu entsenden.